11 O 678/81•Landgericht Düsseldorf, 1982-06-18, 11 O 678/81
Landgericht Düsseldorf, 1982-06-18, 11 O 678/81
11 O 678/81Kantonsgericht18.06.1982
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 678/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-06-18
Aktenzeichen: 11 O 678/81
ECLI: ECLI:DE:LGD:1982:0618.11O678.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Streithelfers trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.200,00 DM, für den Streithelfer ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Streithelfers gegen sie durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 1.200,00 DM abzuwenden, falls der Streithelfer nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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