Landgericht Düsseldorf, 1982-06-18, 11 O 678/81

11 O 678/81Kantonsgericht18.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 678/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-06-18

Aktenzeichen: 11 O 678/81

ECLI: ECLI:DE:LGD:1982:0618.11O678.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Streithelfers trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.200,00 DM, für den Streithelfer ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Streithelfers gegen sie durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 1.200,00 DM abzuwenden, falls der Streithelfer nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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