2 O 31/82•Landgericht Düsseldorf, 1982-08-18, 2 O 31/82
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 31/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-08-18
Aktenzeichen: 2 O 31/82
ECLI: ECLI:DE:LGD:1982:0818.2O31.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.114,50 DM nebst 10,25 % Zinsen seit dem 1.12.1981 bis 9.3.1982 und 9,75 %Zinsen seit dem 10.3.1982 zu zahlen •
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 2/3, die Klägerin 1/3.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 46.400,--DM vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird ferner nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,--DM abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erfolgen.
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