Landgericht Düsseldorf, 1983-06-07, 4 O 362/82

4 O 362/82Kantonsgericht07.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 362/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-06-07

Aktenzeichen: 4 O 362/82

ECLI: ECLI:DE:LGD:1983:0607.4O362.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,— DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung darf, auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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