19 T 292/83•Landgericht Düsseldorf, 1983-09-01, 19 T 292/83
Landgericht Düsseldorf, 1983-09-01, 19 T 292/83
19 T 292/83Kantonsgericht01.09.1983
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 292/83 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1983-09-01
Aktenzeichen: 19 T 292/83
ECLI: ECLI:DE:LGD:1983:0901.19T292.83.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des von der H Versicherungsbank VVag mit Schreiben vom 4.5.1983 vorgeschlagenen Vergleichs, wonach die Versicherung bereit ist, zur Abdeckung der Unterhaltsschadensersatzansprüche des Mündels auf Grund des Verkehrsunfalls vom 3.10.1981 70.000 DM zu zahlen, wird erteilt.
Geschäftswert: 7.000 DM (§ 30 I KostO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.