20a S 106/83•Landgericht Düsseldorf, 1983-11-25, 20a S 106/83
Landgericht Düsseldorf, 1983-11-25, 20a S 106/83
20a S 106/83Kantonsgericht25.11.1983
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20a S 106/83 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-11-25
Aktenzeichen: 20a S 106/83
ECLI: ECLI:DE:LGD:1983:1125.20A.S106.83.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 1983 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 39 C 6o2/82 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7o9,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Oktober 1982 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3-
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.
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