13 O 176/83•Landgericht Düsseldorf, 1985-11-08, 13 O 176/83
Landgericht Düsseldorf, 1985-11-08, 13 O 176/83
13 O 176/83Kantonsgericht08.11.1985
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 176/83 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-11-08
Aktenzeichen: 13 O 176/83
ECLI: ECLI:DE:LGD:1985:1108.13O176.83.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
a)
an die Volksbank N eG, als Zessionarin zugunsten des Kreditkontos 1260/1754/5 des Klägers DM 6.490,06 nebst 1,1 % Zinsen aus DM 6.018,66 monatlich ab dem 14. Juni 1983 zu zahlen;
b)
an den Kläger DM 308,74 nebst 4 % Zinsen jährlich ab dem 5. Februar 1983 zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 9.000,-- vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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