Landgericht Düsseldorf, 1986-10-16, 25 T 833/86

25 T 833/86Kantonsgericht16.10.1986

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 833/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-10-16

Aktenzeichen: 25 T 833/86

ECLI: ECLI:DE:LGD:1986:1016.25T833.86.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Beteiligten zu 2) - 4) werden als Notvorstand bestellt, dem aufgegeben wird, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die bis einschließlich 1. Dezember 1986 stattzufinden hat und zu der sämtliche Mitglieder einzuladen sind.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.