25 T 833/86•Landgericht Düsseldorf, 1986-10-16, 25 T 833/86
Landgericht Düsseldorf, 1986-10-16, 25 T 833/86
25 T 833/86Kantonsgericht16.10.1986
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 833/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-10-16
Aktenzeichen: 25 T 833/86
ECLI: ECLI:DE:LGD:1986:1016.25T833.86.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Beteiligten zu 2) - 4) werden als Notvorstand bestellt, dem aufgegeben wird, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die bis einschließlich 1. Dezember 1986 stattzufinden hat und zu der sämtliche Mitglieder einzuladen sind.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
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