Landgericht Düsseldorf, 1987-11-17, 4 O 341/86

4 O 341/86Kantonsgericht17.11.1987

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 341/86 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-11-17

Aktenzeichen: 4 O 341/86

ECLI: ECLI:DE:LGD:1987:1117.4O341.86.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 22.000,-- vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin ansässi- gen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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