25 T 543/88•Landgericht Düsseldorf, 1988-07-04, 25 T 543/88
Landgericht Düsseldorf, 1988-07-04, 25 T 543/88
25 T 543/88Kantonsgericht04.07.1988
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 543/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-07-04
Aktenzeichen: 25 T 543/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1988:0704.25T543.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 300,00 DM.
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