Landgericht Düsseldorf, 1989-04-21, 20 S 227/88

20 S 227/88Kantonsgericht21.04.1989

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 S 227/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-04-21

Aktenzeichen: 20 S 227/88

ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0421.20S227.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 1989

für Recht erkannt:

Die Berufungen der Beklagten und des Streithelfers gegen das am 7. Oktober 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 32 C 57/88 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, die der

Streithelfer zu tragen hat.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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