20 S 227/88•Landgericht Düsseldorf, 1989-04-21, 20 S 227/88
Landgericht Düsseldorf, 1989-04-21, 20 S 227/88
20 S 227/88Kantonsgericht21.04.1989
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 227/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-04-21
Aktenzeichen: 20 S 227/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0421.20S227.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 1989
für Recht erkannt:
Die Berufungen der Beklagten und des Streithelfers gegen das am 7. Oktober 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 32 C 57/88 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen der Beklagten zur Last mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, die der
Streithelfer zu tragen hat.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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