Landgericht Düsseldorf, 1989-07-07, 32 O 39/89

32 O 39/89Kantonsgericht07.07.1989

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 32 O 39/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-07-07

Aktenzeichen: 32 O 39/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0707.32O39.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicher-heitsleistung von 45.000,-- DM, die auch durch die

selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin erbracht werden kann.

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