32 O 39/89•Landgericht Düsseldorf, 1989-07-07, 32 O 39/89
Landgericht Düsseldorf, 1989-07-07, 32 O 39/89
32 O 39/89Kantonsgericht07.07.1989
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 39/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-07-07
Aktenzeichen: 32 O 39/89
ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0707.32O39.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicher-heitsleistung von 45.000,-- DM, die auch durch die
selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin erbracht werden kann.
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