10 O 52/89•Landgericht Düsseldorf, 1989-09-12, 10 O 52/89
Landgericht Düsseldorf, 1989-09-12, 10 O 52/89
10 O 52/89Kantonsgericht12.09.1989
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 52/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-09-12
Aktenzeichen: 10 O 52/89
ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0912.10O52.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.243,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. November 1988 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5/6, die Beklagte zu 1/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,-- DM.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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