Landgericht Düsseldorf, 1989-09-12, 10 O 52/89

10 O 52/89Kantonsgericht12.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 52/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-09-12

Aktenzeichen: 10 O 52/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0912.10O52.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.243,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. November 1988 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5/6, die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,-- DM.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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