3 O 260/89•Landgericht Düsseldorf, 1990-04-12, 3 O 260/89
Landgericht Düsseldorf, 1990-04-12, 3 O 260/89
3 O 260/89Kantonsgericht12.04.1990
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 260/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-04-12
Aktenzeichen: 3 O 260/89
ECLI: ECLI:DE:LGD:1990:0412.3O260.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.000,--.DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Juli 1989 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,--DM und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,--DM vorläufig vollstreck-bar.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer deutschen großen Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin erbracht werden.
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