Landgericht Düsseldorf, 1990-06-26, 4 O 218/89

4 O 218/89Kantonsgericht26.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 218/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-06-26

Aktenzeichen: 4 O 218/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1990:0626.4O218.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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