25 T 435/90•Landgericht Düsseldorf, 1990-11-09, 25 T 435/90
Landgericht Düsseldorf, 1990-11-09, 25 T 435/90
25 T 435/90Kantonsgericht09.11.1990
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 435/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-11-09
Aktenzeichen: 25 T 435/90
ECLI: ECLI:DE:LGD:1990:1109.25T435.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als der Antrag der Beteiligten zu 1), den Beschluss der Eigentümerversammlung vom 10. November 1989 zu TOP 8 für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen worden ist.
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 10. November 1989 zu TOP 8 wird für ungültig erklärt.
Die Beteiligten zu 2) bis 11) tragen die Gerichtskosten der 1. und 2. Instanz als Gesamtschuldner.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Beschwerdewert: 5.000,00 DM.
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