Landgericht Düsseldorf, 1991-02-07, 11 O 750/88

11 O 750/88Kantonsgericht07.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 750/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-02-07

Aktenzeichen: 11 O 750/88

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0207.11O750.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von sämtlichen haftpflichtbedingten Ansprüchen seitens des Herrn x, aus einem seitens des Herrn x am 10. 12.1987 erlittenen Unfall freizustellen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Sparkasse oder Großbank erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.