11 O 750/88•Landgericht Düsseldorf, 1991-02-07, 11 O 750/88
Landgericht Düsseldorf, 1991-02-07, 11 O 750/88
11 O 750/88Kantonsgericht07.02.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 750/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-02-07
Aktenzeichen: 11 O 750/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0207.11O750.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von sämtlichen haftpflichtbedingten Ansprüchen seitens des Herrn x, aus einem seitens des Herrn x am 10. 12.1987 erlittenen Unfall freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung darf durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Sparkasse oder Großbank erbracht werden.
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