2 O 231/90•Landgericht Düsseldorf, 1991-04-10, 2 O 231/90
Landgericht Düsseldorf, 1991-04-10, 2 O 231/90
2 O 231/90Kantonsgericht10.04.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 231/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-04-10
Aktenzeichen: 2 O 231/90
ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0410.2O231.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung
des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von D M l.ooo,— abwenden,
falls das beklagte Land nicht vor der
Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft
einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in- der
Bundesrepublik Deutschland geleistet w e r d e n .
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