16 O 190/89•Landgericht Düsseldorf, 1991-04-26, 16 O 190/89
Landgericht Düsseldorf, 1991-04-26, 16 O 190/89
16 O 190/89Kantonsgericht26.04.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 190/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-04-26
Aktenzeichen: 16 O 190/89
ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0426.16O190.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 1.500 DM abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.
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