Landgericht Düsseldorf, 1991-04-26, 16 O 190/89

16 O 190/89Kantonsgericht26.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 190/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-04-26

Aktenzeichen: 16 O 190/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0426.16O190.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 1.500 DM abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Si­cherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.