2 O 244/88•Landgericht Düsseldorf, 1991-07-03, 2 O 244/88
Landgericht Düsseldorf, 1991-07-03, 2 O 244/88
2 O 244/88Kantonsgericht03.07.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 244/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-07-03
Aktenzeichen: 2 O 244/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0703.2O244.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens (jedoch mit Ausnahme nicht erhobener Kosten des Teilurteils vom 21. Dezember 1988 und nicht erhobener Kosten des Berufungsverfahrens) und die Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar,
und zwar für den Beklagten zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM und
für die Beklagte zu 2. und die Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 4.500,00 DM.
Die Sicherheiten können auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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