2a O 35/89•Landgericht Düsseldorf, 1991-07-31, 2a O 35/89
Landgericht Düsseldorf, 1991-07-31, 2a O 35/89
2a O 35/89Kantonsgericht31.07.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 35/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-07-31
Aktenzeichen: 2a O 35/89
ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0731.2A.O35.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 O 35/89
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 14.000,--DM, wel-che auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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