Landgericht Düsseldorf, 1991-07-31, 2a O 35/89

2a O 35/89Kantonsgericht31.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 35/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-07-31

Aktenzeichen: 2a O 35/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0731.2A.O35.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 O 35/89

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 14.000,--DM, wel-che auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutsch­land geschäftsansässigen Großbank oder Spar­kasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.