Landgericht Düsseldorf, 1991-07-31, 2 O 35/89

2 O 35/89Kantonsgericht31.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 35/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-07-31

Aktenzeichen: 2 O 35/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0731.2O35.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 14.000,-- DM, wel-che auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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