Landgericht Düsseldorf, 1991-10-30, 13 O 288/91

13 O 288/91Kantonsgericht30.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 288/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-10-30

Aktenzeichen: 13 O 288/91

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:1030.13O288.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen die Beklagte zu 2) wird abgewiesen.

Die Beklagte zu 1), 2) und 3) werden als Gesamtschuldner

Verurteilt, an den Kläger 5.087,03 DM nebst 4% Zinsen seit dem

25.02.1991 zu zahlen.

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 333,33 DM nebst 4%Zinsen seit dem 25.02.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 70% dem Kläger und zu 30% den

Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur

Gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 DM, die auch durch Bankbürgschaft erbracht werden kann. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leisten.

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