Landgericht Düsseldorf, 1992-03-11, 2 O 336/91

2 O 336/91Kantonsgericht11.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 336/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-03-11

Aktenzeichen: 2 O 336/91

ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0311.2O336.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abwenden, falls die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten dürfen auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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