2 O 336/91•Landgericht Düsseldorf, 1992-03-11, 2 O 336/91
Landgericht Düsseldorf, 1992-03-11, 2 O 336/91
2 O 336/91Kantonsgericht11.03.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 336/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-03-11
Aktenzeichen: 2 O 336/91
ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0311.2O336.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,- DM abwenden, falls die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten dürfen auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.
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