2a O 508/88•Landgericht Düsseldorf, 1992-07-22, 2a O 508/88
Landgericht Düsseldorf, 1992-07-22, 2a O 508/88
2a O 508/88Kantonsgericht22.07.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 508/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-07-22
Aktenzeichen: 2a O 508/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0722.2A.O508.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 12.000,-- DM
Vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bank- oder Spar-
Kassenbürgschaft erbracht werden.
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