Landgericht Düsseldorf, 1992-07-22, 2a O 508/88

2a O 508/88Kantonsgericht22.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 508/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-07-22

Aktenzeichen: 2a O 508/88

ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0722.2A.O508.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 12.000,-- DM

Vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bank- oder Spar-

Kassenbürgschaft erbracht werden.

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