5 O 156/92•Landgericht Düsseldorf, 1992-07-22, 5 O 156/92
Landgericht Düsseldorf, 1992-07-22, 5 O 156/92
5 O 156/92Kantonsgericht22.07.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 156/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-07-22
Aktenzeichen: 5 O 156/92
ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0722.5O156.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die
Klägerin 23.940,00 DM nebst 4 %Zinsen
seit dem 15. Dezember 1991 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.500,00 DM vorläufig voll-streckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wer-den.
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