38 O 19/92 U.•Landgericht Düsseldorf, 1992-08-24, 38 O 19/92 U.
Landgericht Düsseldorf, 1992-08-24, 38 O 19/92 U.
38 O 19/92 U.Kantonsgericht24.08.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 19/92 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-08-24
Aktenzeichen: 38 O 19/92 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0824.38O19.92U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Hilfswiderklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.286,15 DM
nebst 9,5 % Zinsen seit dem 14. September 1991 sowie 5,--DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, in Höhe von 5.500,--DM vorläufig vollstreckbar.
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