Landgericht Düsseldorf, 1992-08-24, 38 O 19/92 U.

38 O 19/92 U.Kantonsgericht24.08.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 19/92 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-08-24

Aktenzeichen: 38 O 19/92 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:0824.38O19.92U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Hilfswiderklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.286,15 DM

nebst 9,5 % Zinsen seit dem 14. September 1991 sowie 5,--DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, in Höhe von 5.500,--DM vorläufig vollstreckbar.

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