Landgericht Düsseldorf, 1992-10-14, 2 O 89/92

2 O 89/92Kantonsgericht14.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 89/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-10-14

Aktenzeichen: 2 O 89/92

ECLI: ECLI:DE:LGD:1992:1014.2O89.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,— DM abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Sämtliche Sicherheiten können auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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