Landgericht Düsseldorf, 1993-01-29, 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92

045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92Kantonsgericht29.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-29

Aktenzeichen: 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0129.045STL20.92U3STV7.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater– und Steuerbevollmächtigtensachen

Tenor

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf

einen Verweis und eine Geldbuße von 5.000,00 DM anerkannt.

Die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten werden dem

Berufsangehörigen auferlegt.

  • §§ 57 Abs. 1, 80, 89, 90 StBerG -.

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