045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92•Landgericht Düsseldorf, 1993-01-29, 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92
Landgericht Düsseldorf, 1993-01-29, 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92
045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92Kantonsgericht29.01.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-29
Aktenzeichen: 045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92
ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0129.045STL20.92U3STV7.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater– und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf
einen Verweis und eine Geldbuße von 5.000,00 DM anerkannt.
Die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Kosten werden dem
Berufsangehörigen auferlegt.
- §§ 57 Abs. 1, 80, 89, 90 StBerG -.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.