Landgericht Düsseldorf, 1993-03-11, 2 O 517/91

2 O 517/91Kantonsgericht11.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 517/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-03-11

Aktenzeichen: 2 O 517/91

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0311.2O517.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.5.92 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Düsseldorf wird zurückgewiesen.
  • II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000, - DM abwenden, wenn nicht das Land vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft im Gebiet der BRD ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Berufungsstreitwert, zugleich Beschwer der Klägerin, 1.467.655,- DM.

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