2 O 517/91•Landgericht Düsseldorf, 1993-03-11, 2 O 517/91
Landgericht Düsseldorf, 1993-03-11, 2 O 517/91
2 O 517/91Kantonsgericht11.03.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 517/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-11
Aktenzeichen: 2 O 517/91
ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0311.2O517.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.5.92 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Düsseldorf wird zurückgewiesen.
- II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000, - DM abwenden, wenn nicht das Land vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft im Gebiet der BRD ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Berufungsstreitwert, zugleich Beschwer der Klägerin, 1.467.655,- DM.
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