16 O 256/92•Landgericht Düsseldorf, 1993-03-19, 16 O 256/92
Landgericht Düsseldorf, 1993-03-19, 16 O 256/92
16 O 256/92Kantonsgericht19.03.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 256/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-19
Aktenzeichen: 16 O 256/92
ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0319.16O256.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 8.548,--DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.8.1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,--DM. Die Sicherheits
leistung kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bun-desrepublik Deutschland erbracht werden.
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