Landgericht Düsseldorf, 1993-03-19, 16 O 256/92

16 O 256/92Kantonsgericht19.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 256/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-03-19

Aktenzeichen: 16 O 256/92

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0319.16O256.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 8.548,--DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.8.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,--DM. Die Sicherheits­

leistung kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bun-desrepublik Deutschland erbracht werden.

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