Landgericht Düsseldorf, 1993-03-22, 37 O 169/92

37 O 169/92Kantonsgericht22.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 169/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-03-22

Aktenzeichen: 37 O 169/92

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0322.37O169.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 6.120,13 nebst 5 % Zinsen ab dem 27. November 1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.600,- vorläufig voll-streckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch erbracht werden durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse.

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