1 O 388/94•Landgericht Düsseldorf, 1995-02-20, 1 O 388/94
Landgericht Düsseldorf, 1995-02-20, 1 O 388/94
1 O 388/94Kantonsgericht20.02.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 388/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-02-20
Aktenzeichen: 1 O 388/94
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:0220.1O388.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.500.-, die auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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