Landgericht Düsseldorf, 1995-02-20, 1 O 388/94

1 O 388/94Kantonsgericht20.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 388/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-02-20

Aktenzeichen: 1 O 388/94

ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:0220.1O388.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.500.-, die auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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