36 O 79/94•Landgericht Düsseldorf, 1995-05-02, 36 O 79/94
Landgericht Düsseldorf, 1995-05-02, 36 O 79/94
36 O 79/94Kantonsgericht02.05.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 79/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-05-02
Aktenzeichen: 36 O 79/94
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:0502.36O79.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 24. Januar 1995 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 41.750,- DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, fortsetzen.
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