3 O 149/95•Landgericht Düsseldorf, 1995-06-22, 3 O 149/95
Landgericht Düsseldorf, 1995-06-22, 3 O 149/95
3 O 149/95Kantonsgericht22.06.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 149/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-06-22
Aktenzeichen: 3 O 149/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:0622.3O149.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,--DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll-und/oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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