Landgericht Düsseldorf, 1995-06-22, 3 O 149/95

3 O 149/95Kantonsgericht22.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 149/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-06-22

Aktenzeichen: 3 O 149/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:0622.3O149.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,--DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll-und/oder Steuerbür­gin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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