2 O 508/88•Landgericht Düsseldorf, 1995-10-11, 2 O 508/88
Landgericht Düsseldorf, 1995-10-11, 2 O 508/88
2 O 508/88Kantonsgericht11.10.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 O 508/88 — Rechtsentscheid
Entscheidungsdatum: 1995-10-11
Aktenzeichen: 2 O 508/88
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1011.2O508.88.00
Dokumenttyp: Rechtsentscheid
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von DM 30.000,-- zu zahlen.
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Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A 3 – Planfeststellungsbeschluß des MWMV – VI A 3-32-0-2/368-2581/79 – vom 29.2.1980 inkl. Überführungsbauwerk K 102 der Landstraße 293 – abgegolten.
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Von den Kosten des Verfahrens und des Vergleichs trägt der Kläger 91,4 %, der Beklagte 8,6 %.
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Widerrufsvorbehalt für beide Parteien: 3. November 1995 (Eingang bei Gericht).
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