4 O 70/95•Landgericht Düsseldorf, 1995-10-26, 4 O 70/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 70/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-26
Aktenzeichen: 4 O 70/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1026.4O70.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Widerklägerin zu 2.) als Gesamtschuldner.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.