Landgericht Düsseldorf, 1995-10-26, 4 O 70/95

4 O 70/95Kantonsgericht26.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 70/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-26

Aktenzeichen: 4 O 70/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1026.4O70.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Widerklage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Widerklägerin zu 2.) als Gesamtschuldner.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,-- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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