14 O 178/95•Landgericht Düsseldorf, 1995-12-06, 14 O 178/95
Landgericht Düsseldorf, 1995-12-06, 14 O 178/95
14 O 178/95Kantonsgericht06.12.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14 O 178/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-06
Aktenzeichen: 14 O 178/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1206.14O178.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14d Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde 2128 für 1993 F des Notars Dr. S mit Amtssitz zu N vom 19. Oktober 1993 wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.
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