Landgericht Düsseldorf, 1995-12-12, 4 O 139/95

4 O 139/95Kantonsgericht12.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 139/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-12

Aktenzeichen: 4 O 139/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1212.4O139.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem

Kläger auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM vorläufig vollstreckbar .

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht wer-den.

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