4 O 139/95•Landgericht Düsseldorf, 1995-12-12, 4 O 139/95
Landgericht Düsseldorf, 1995-12-12, 4 O 139/95
4 O 139/95Kantonsgericht12.12.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 139/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-12
Aktenzeichen: 4 O 139/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1995:1212.4O139.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem
Kläger auferlegt.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM vorläufig vollstreckbar .
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht wer-den.
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