4 O 42/94•Landgericht Düsseldorf, 1996-01-23, 4 O 42/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 42/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-23
Aktenzeichen: 4 O 42/94
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0123.4O42.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Klä-
ger 191.079,-- DM nebst 4 % Zinsen seit
dem 1. Februar 1992 abzüglich am 3. Januar
1992 gezahlter 3.511,20 DM und am 2. Juni
1992 gezahlter 3.833,-- DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitslei¬stung in Höhe von 250.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffent¬lich-rechtlichen Sparkasse erbracht wer¬den.
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