4 O 380/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-02-01, 4 O 380/95
Landgericht Düsseldorf, 1996-02-01, 4 O 380/95
4 O 380/95Kantonsgericht01.02.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 380/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-01
Aktenzeichen: 4 O 380/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0201.4O380.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt:
I.
Der Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Ver-fügung wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstelle¬rin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,— DM ab¬wenden, wenn nicht der Antragsgegner zuvor Si¬cherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öf-fentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbingen.
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