4 0 229/91•Landgericht Düsseldorf, 1996-04-02, 4 0 229/91
Landgericht Düsseldorf, 1996-04-02, 4 0 229/91
4 0 229/91Kantonsgericht02.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 0 229/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-02
Aktenzeichen: 4 0 229/91
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0402.4.0.229.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die
Klägerin.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 450.000,-- DM vorläufig vollstreckbar
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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