4 O 77/96•Landgericht Düsseldorf, 1996-04-02, 4 O 77/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 77/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-02
Aktenzeichen: 4 O 77/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0402.4O77.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt
I.
Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,--DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt,
im geschäftlichen Verkehr Frauenzeitschriften mit dem nachfolgend abgebildeten Titel
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zu versehen oder derart gekennzeichnete Zeitschriften in Verkehr zu bringen.
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II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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