Landgericht Düsseldorf, 1996-04-02, 4 O 77/96

4 O 77/96Kantonsgericht02.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 77/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-04-02

Aktenzeichen: 4 O 77/96

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0402.4O77.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt

I.

Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,--DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr Frauenzeitschriften mit dem nachfolgend abgebildeten Titel

X

zu versehen oder derart gekennzeichnete Zeitschriften in Verkehr zu bringen.

3

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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