4 O 213/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-04-23, 4 O 213/95
Landgericht Düsseldorf, 1996-04-23, 4 O 213/95
4 O 213/95Kantonsgericht23.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 213/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-23
Aktenzeichen: 4 O 213/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0423.4O213.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 20.500,--DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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