Landgericht Düsseldorf, 1996-04-23, 4 O 213/95

4 O 213/95Kantonsgericht23.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 213/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-04-23

Aktenzeichen: 4 O 213/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0423.4O213.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 20.500,--DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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