Landgericht Düsseldorf, 1996-04-23, 4 O 255/95

4 O 255/95Kantonsgericht23.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 255/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-04-23

Aktenzeichen: 4 O 255/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0423.4O255.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 40.627,17 DM nebst Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank von

645,60 DM seit dem 1. Februar 1988, weiteren 4.162,50 DM seit dem 1. Februar 1989, weiteren 6.574,10 DM seit dem 1. Februar 1990, weiteren 9.322,91 DM seit dem 1. Februar 1991, weiteren 10.115,70 DM seit dem 1. Februar 1992 und weiteren 9.806,36 DM seit dem 1. Februar 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 75 % und die Beklagten 25 % als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 44.000,-- DM und für die Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung

3

in Höhe von 4.000,— DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- und/oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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