4 O 301/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-06-11, 4 O 301/95
Landgericht Düsseldorf, 1996-06-11, 4 O 301/95
4 O 301/95Kantonsgericht11.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 301/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-11
Aktenzeichen: 4 O 301/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0611.4O301.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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