Landgericht Düsseldorf, 1996-06-11, 4 O 301/95

4 O 301/95Kantonsgericht11.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 301/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-11

Aktenzeichen: 4 O 301/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0611.4O301.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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