Landgericht Düsseldorf, 1996-06-18, 4 O 322/95

4 O 322/95Kantonsgericht18.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 322/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-18

Aktenzeichen: 4 O 322/95

ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0618.4O322.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

5.000,— DM vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.