4 O 322/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-06-18, 4 O 322/95
Landgericht Düsseldorf, 1996-06-18, 4 O 322/95
4 O 322/95Kantonsgericht18.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 322/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-18
Aktenzeichen: 4 O 322/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0618.4O322.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
5.000,— DM vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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