4 O 184/96•Landgericht Düsseldorf, 1996-07-25, 4 O 184/96
Landgericht Düsseldorf, 1996-07-25, 4 O 184/96
4 O 184/96Kantonsgericht25.07.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 184/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-25
Aktenzeichen: 4 O 184/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0725.4O184.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
die Geschäftsbezeichnung "A" zu verwenden, insbesondere wenn dies zugleich mit den Kennzeichnungsmitteln
-
des Spielkartenkopfes "Dame",
-
des Spielkartenkopfes "König",
-
der an der Außenfassade der von der Antragsgegnerin betriebenen Spielhalle angebrachten roten senkrechten Balken geschieht.
II.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 40 % und die Antragsgegnerin zu 60 %.
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