4 O 217/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-07-25, 4 O 217/95
Landgericht Düsseldorf, 1996-07-25, 4 O 217/95
4 O 217/95Kantonsgericht25.07.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 217/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-25
Aktenzeichen: 4 O 217/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0725.4O217.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.886,85 DM nebst Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank aus 681,02 DM seit dem 1. Februar 1990, 9.012,38 DM seit dem 1. Februar 1991, 22.179,03 DM seit dem 1. Februar 1992, 9.963,10 DM seit dem 20. Oktober 1992 und aus 16. 886,85 DM seit dem 1. Februar 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 2/5 und der Beklagte 3/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,- DM.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen seiner Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,— DM abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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