4 O 50/96•Landgericht Düsseldorf, 1996-09-17, 4 O 50/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 50/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-17
Aktenzeichen: 4 O 50/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0917.4O50.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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