36 O 10/97•Landgericht Düsseldorf, 1997-05-13, 36 O 10/97
Landgericht Düsseldorf, 1997-05-13, 36 O 10/97
36 O 10/97Kantonsgericht13.05.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 10/97 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-13
Aktenzeichen: 36 O 10/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:0513.36O10.97.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
1 .
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen
Buchauszug über alle in der Zeit seit dem
- Januar 1995 in der Bundesrepublik Deutschland
geschlossenen Geschäfte einschließlich der
Folgegeschäfte sowie der von der Beklagten
selbst über andere Vertreter vorgenommenen Geschäfte
über die von der Firma T1/Korea
hergestellten Erzeugnisse, insbesondere sämtliche
Saiteninstrumente und Schlagzeuge, Verstärker,
Mischpulte, Boxen, Gitarren, Bassverstärker
mit Ausnahme von Digital-Pianos, Pianos
und Flügeln sowie den Ersatzteilen für diese
Geräte zu erteilen.
Die Kosten der ersten Stufe des Rechtsstreits
trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 3.750,— DM, die auch durch die
selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der
Bundesrepublik Deutschland belegenen Bank oder
Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
3
Die weiteren Entscheidungen, bleiben dem Schlußurteil
Vorbehalten.
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